Ganztagsfinanzierungsgesetz – GaFG

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Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend stellt am Schluss eines jeden Rechnungsjahres die Rechnung über die Einnahmen und Ausgaben des Sondervermögens auf und fügt sie den Übersichten zur Haushaltsrechnung des Bundes bei.

Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 17.7.2025 I Nr. 174
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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