Ganztagsfinanzierungsgesetz – GaFG

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Es wird ein Sondervermögen des Bundes mit der Bezeichnung „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ errichtet.

Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 17.7.2025 I Nr. 174
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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