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Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder – FrühV

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Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.

Geändert durch Art. 23 G v. 23.12.2016 I 3234
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25