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Verordnung über die Förderung der erstmaligen technischen Umstellung von Filmtheatern auf digitales Filmabspiel – FilmDigitV

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Für den Erlass von Richtlinien durch die Filmförderungsanstalt gilt § 63 des Filmförderungsgesetzes.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25