print

Verordnung über die Förderung der erstmaligen technischen Umstellung von Filmtheatern auf digitales Filmabspiel – FilmDigitV

arrow_left arrow_right

(1) 1Gegenstand der Förderung ist die erstmalige Ausrüstung eines Filmtheaters mit einer digitalen Projektionstechnik, die die Nachhaltigkeit der Investition gewährleistet.
2Die Investition gilt als nachhaltig, wenn die digitale Projektionstechnik objektiv geeignet erscheint, die Wirtschaftlichkeit des Geschäftsbetriebs des Filmtheaters sicherzustellen.

(2) 1Förderfähig ist pro Leinwand ausschließlich die erstmalige technische Umrüstung auf eine 2D-Digitaltechnik.
2Diese umfasst den erstmaligen Erwerb eines entsprechenden Servers und Projektors sowie die Installation.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25