α
FertigungsMechAusbV
print
Verordnung über die Berufsausbildung zum Fertigungsmechaniker und zur Fertigungsmechanikerin – FertigungsMechAusbV
arrow_left
arrow_right
§ 2 Dauer der Berufsausbildung
link
anchor
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
Impressum
Datenschutzerklärung