FäV
Fährenbetriebsverordnung – FäV
Verordnung über den Betrieb der Fähren auf Bundeswasserstraßen
Zum vollständigen Text der Vorschrift
Inhalt
(nicht-amtl. Übersicht)
Eingangsformel
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§ 1 Begriffsbestimmungen
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§ 2 Anwendungsbereich
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§ 3 Ausnahmen vom Anwendungsbereich
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§ 4 Überwachung der für den Betrieb der Fähre erforderlichen landseitigen Anlagen und ihr Zusammenwirken mit der Fähre
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§ 5 Fahrpläne
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§ 6 Anlegestellen
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§ 7 Sicherheit und Ordnung an Bord
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§ 8 Betreten, Befahren und Verlassen der Fähre
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§ 9 Verhalten der Fährbenutzer
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§ 10 Beförderung gefährlicher Güter
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§ 11 Ausschluß von Beförderungen
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§ 12 Einsatz der Fähre und Einstellung des Fährverkehrs
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§ 13 Sicherung der Fähre
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§ 14 Aushang von Vorschriften und Anbringen von Hinweistafeln
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§ 15 Übergangsregelung
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§ 16 Ordnungswidrigkeiten
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§ 17 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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Anlage (weggefallen)
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Zuletzt geändert durch Art. 2 § 5 V v. 21.9.2018 I 1398
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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