print

Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom 22. Januar 1965 zur Verhütung von Rundfunksendungen, die von Sendestellen außerhalb der staatlichen Hoheitsgebiete gesendet werden – EuRFVerhÜbkG

Link zum vollständigen Text der Vorschrift

Inhalt (nicht-amtl. Übersicht)

Zuletzt geändert durch Art. 6 Abs. 6 G v. 29.7.2009 I 2274
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26