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Gesetz zu dem Übereinkommen vom 26. Mai 1997 über die Bekämpfung der Bestechung, an der Beamte der Europäischen Gemeinschaften oder der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligt sind – EUBestBekämpfÜbkG
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Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
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