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Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt für Einkauf und Geprüfte Fachwirtin für Einkauf-Bachelor Professional in Procurement – EinkFachwBAProPPrV

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Wer die Prüfung nach dieser Verordnung bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung befreit.

Ersetzt V 806-22-6-52 v. 21.8.2014 I 1466 (EinkFachwPrV)
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25