1Die Eigenheimzulage gehört nicht zu den Einkünften im Sinne des Einkommensteuergesetzes. 2Sie mindert nicht die steuerlichen Herstellungs- und Anschaffungskosten.
Neugefasst durch Bek. v. 26.3.1997 I 734;
Zuletzt geändert durch Art. 8 G v. 18.7.2014 I 1042