EhrenamtStiftG
print
Gesetz zur Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt – EhrenamtStiftG
arrow_right
Eingangsformel
anchor
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Änderung durch Art. 2 G v. 29.3.2026 I Nr. 85 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Mai '26
Impressum
Datenschutzerklärung