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Vertrag über die Durchführung des europäischen elektronischen Mautdienstes auf Bundesstraßen im Geltungsbereich des Bundesfernstraßenmautgesetzes – EEMD-ZVAnl II

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(1) Bestandteile dieses Vertrages sind

1.
die Zusatzvereinbarung [Anlage 1],
2.
die Bankgarantie oder das gleichwertige Finanzinstrument [Anlage 2],
3.
die Erklärung zur Beteiligungsstruktur des Anbieters [Anlage 3],
4.
die Gebrauchstauglichkeitsbescheinigung, ausgestellt durch den Mauterheber oder eine notifizierte Stelle [Anlage 4],
5.
die Qualitätsparameter für EETS-Anbieter [Anlage 5],
6.
die Entgeltordnung [Anlage 6],
7.
das Glossar [Anlage 7],
8.
gegebenenfalls Erklärungen/ Schriftwechsel [Anlage 8] und
9.
die Regelungen zur Vergütung [Anlage 9].

(2) Bei Widersprüchen in diesem Vertrag gelten nacheinander

1.
dieser Vertrag,
2.
die Zusatzvereinbarung [Anlage 1],
3.
gegebenenfalls Erklärungen/ Schriftwechsel [Anlage 8],
4.
die Gebrauchstauglichkeitsbescheinigung, ausgestellt durch den Mauterheber oder eine notifizierte Stelle [Anlage 4] und
5.
das Glossar [Anlage 7].

Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 20.10.2025 I Nr. 244
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25