- 1.
die unterzeichnende Person nicht die deutsche Staatsangehörigkeit hat,
- 2.
die unterzeichnende Person noch nicht 16 Jahre alt ist,
- 3.
sie - a)
durch Unterzeichnung mit einer elektronischen Signatur im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 oder in Papierform abgegeben wurde und nicht den in Artikel 9 Absatz 2 in Verbindung mit Anhang III der Verordnung (EU) 2019/788 vorgesehenen Anforderungen entspricht oder - b)
- 4.
sie unleserliche oder unvollständige Angaben in den Pflichtfeldern des Formulars enthält, die die unterzeichnende Person nicht zweifelsfrei erkennen lassen,
- 5.
sie unrichtige Angaben in den Pflichtfeldern des Formulars enthält, die die unterzeichnende Person nicht zweifelsfrei erkennen lassen,
- 6.
sie einen Vorbehalt enthält,
- 7.
sie mehrfach abgegeben wurde,
- 8.
sie nicht innerhalb der Sammlungsfrist gemäß Artikel 8 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Verordnung (EU) 2019/788 gesammelt wurde oder der Sammelzeitraum vor der Abgabe durch die Organisatorengruppe bereits beendet wurde oder - 9.
sie nicht von der Person abgegeben worden ist, deren persönliche Daten für die Unterstützung verwendet wurden.