print

Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz – EALG

Gesetz über die Entschädigung nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen und über staatliche Ausgleichsleistungen für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage

Link zum vollständigen Text der Vorschrift

Inhalt (nicht-amtl. Übersicht)

Zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 38 G v. 22.9.2005 I 2809
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26