print

Verordnung zur Erhebung von Gebühren und Auslagen für die Bereitstellung von Daten nach den Regelungen der Datentransparenzverordnung – DaTraGebV

arrow_left arrow_right

(1) Für die Bereitstellung von standardisierten Datensätzen beträgt die Zusatzgebühr 1 000 Euro pro ausgewerteten Jahrgang.

(2) Für die Auswertung und die Bereitstellung der Datenbestände mittels einer vom Nutzungsberechtigten vorformulierten Abfrage beträgt die Zusatzgebühr 1 000 Euro pro ausgewerteten Jahrgang.

(3) Für die Bereitstellung von Daten in einer gesicherten virtuellen Umgebung des Forschungsdatenzentrums wird zusätzlich eine Gebühr für die Nutzung der Umgebung von 1 000 Euro pro Tag berechnet.

Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 29.1.2025 I Nr. 27
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25