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DaTraGebV
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Verordnung zur Erhebung von Gebühren und Auslagen für die Bereitstellung von Daten nach den Regelungen der Datentransparenzverordnung – DaTraGebV
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§ 5 Höhe der Grundgebühr
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Die Grundgebühr für die Bearbeitung eines Antrags beträgt 4 000 Euro.
Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 29.1.2025 I Nr. 27
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
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