CO2KostAufG
Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten und zur Aufteilung der Betriebskosten bei Einbau einer mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas beschickten Heizungsanlage – CO2KostAufG
Zum vollständigen Text der Vorschrift
Inhalt
(nicht-amtl. Übersicht)
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
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§ 1 Zweck des Gesetzes
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§ 2 Anwendungsbereich
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Abschnitt 2 Informationspflicht bei der Lieferung von Brennstoffen oder Wärme
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§ 3 Informationspflicht bei der Lieferung von Brennstoffen oder Wärme
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§ 3a Grundsatz
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§ 4 Maßgeblicher Zertifikatepreis
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Abschnitt 3 Berechnung und Aufteilung der Kohlendioxidkosten und Aufteilung der Betriebskosten bei Einbau einer mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas beschickten Heizungsanlage
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§ 5 Aufteilung der Kohlendioxidkosten bei Wohngebäuden
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§ 5a Kostenverteilung bei Einbau und Betrieb einer Heizungsanlage gemäß § 43 des Gebäudemodernisierungsgesetzes in Bestandsgebäuden
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§ 5b Kostenverteilung bei Einbau und Betrieb einer Heizungsanlage nach § 43 des Gebäudemodernisierungsgesetzes in Neubauten
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§ 5c Evaluierung
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§ 5d Härtefall bei Betrieb einer Heizungsanlage gemäß § 43 des Gebäudemodernisierungsgesetzes
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§ 6 Begrenzung der Umlagefähigkeit; Erstattungsanspruch des Mieters
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§ 7 Abrechnung des auf den Mieter entfallenden Anteils an den Kohlendioxidkosten und den Kosten für verpflichtend anteilig zu nutzende Brennstoffe nach § 43 Absatz 1 des Gebäudemodernisierungsgesetzes und den Netzentgelten
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§ 8 Aufteilung der Kohlendioxidkosten und Erstattungsanspruch bei Nichtwohngebäuden
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Abschnitt 4 Begleitregelungen
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§ 9 Beschränkungen bei energetischen Verbesserungen
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Abschnitt 5 Evaluierung
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§ 10 Erfahrungsbericht
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Abschnitt 6 Übergangs- und Schlussvorschriften
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§ 11 Übergangsregelungen
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§ 12 Inkrafttreten
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Anlage (zu den §§ 5 bis 7)
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Änderung durch Art. 5 G v. 23.7.2026 I Nr. 226 mWv 29.7.2026 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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