print

Verordnung über den Vollzug von Freiheitsstrafe, Strafarrest, Jugendarrest und Disziplinararrest durch Behörden der Bundeswehr – BwVollzO

arrow_left arrow_right

Für Beschwerden gegen unrichtige Behandlung durch militärische Vorgesetzte oder Dienststellen der Bundeswehr im Vollzug gelten die Vorschriften der Wehrbeschwerdeordnung.

Geändert durch § 184 G v. 16.3.1976 I 581
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25