Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (Bundesministerium) ist ein "Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit" (Bundesamt) als selbständige Bundesoberbehörde errichtet.
Zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 3 G v. 27.9.2021 I 4530