(1) 1Die Berufsausbildung gliedert sich in:
(2) 1Die Berufsbildpositionen der wahlqualifikationsübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
(3) 1Als erste Wahlqualifikation ist eine der folgenden Wahlqualifikationen auszuwählen:
(4) 1Als zweite Wahlqualifikation ist eine der folgenden Wahlqualifikationen auszuwählen:
(5) 1Die Berufsbildpositionen der wahlqualifikationsübergreifenden, integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind: