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Bild- und Tonaufnahmen unter Einsatz von erweiterter Produktionstechnik durchführen (§ 4 Absatz 4 Nummer 1)
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- a)
Vorgaben auswerten und daraus Bild-, Ton- und Lichtequipment planen und disponieren und alternative Produktionsmethoden vorschlagen
- b)
Spezialkamerasysteme und Zusatzequipment auswählen, vorbereiten und im Produktionsprozess einbinden und einsetzen
- c)
Kamerasysteme und Tonequipment verkoppeln und synchronisieren
- d)
mehrkanalige Tonaufnahmen auch mit Hochfrequenztechnik planen, vorbereiten, überprüfen, mischen und aufzeichnen
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| 2
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Kamerasysteme bei Studioproduktionen oder Außenübertragungen einrichten und einsetzen (§ 4 Absatz 4 Nummer 2)
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- a)
Studio- und Außenübertragungskameras mit anwendungsbezogenen Optiken auf verschiedenen Stativsystemen aufbauen, in Betrieb nehmen und auf Funktionalität prüfen
- b)
Zusatzsysteme vorbereiten, konfigurieren, aufbauen, in Betrieb nehmen und auf Funktionalität prüfen
- c)
Kamerazüge inklusive Steuereinheit vorbereiten, konfigurieren, miteinander verbinden und vernetzen, in Betrieb nehmen und auf Funktionalität prüfen
- d)
unter Beachtung von technischen Richtlinien Neutralabgleich, Aussteuerung und Angleich der Kamerasysteme unter Nutzung von Messgeräten und Monitoren durchführen und während der Produktion situativ korrigieren
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| 3
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Regie-Serversysteme einsetzen (§ 4 Absatz 4 Nummer 3)
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- a)
Serversysteme für Aufzeichnungen und Wiedergaben, auch mehrkanalig, vorbereiten, konfigurieren, in Betrieb nehmen und auf Funktionalität prüfen
- b)
Serversysteme in Regiesysteme integrieren und vernetzen und Signalverteilungen herstellen
- c)
Aufzeichnungen und Zuspielungen vorbereiten und durchführen
- d)
produktionsrelevante Programmanteile bereitstellen
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| 4
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Bildmischungen durchführen (§ 4 Absatz 4 Nummer 4)
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- a)
inhaltliche Produktionskonzepte auswerten und aus den Anforderungen von Redaktion und Regie Handlungsschritte ableiten und Produktionsunterlagen, insbesondere Ablaufpläne, erstellen
- b)
Bildmischeinheiten und ihre Geräteinfrastruktur anforderungsgerecht auswählen, vorbereiten und auf Funktionalität prüfen
- c)
Sendungsablauf planerisch und gestalterisch mit Kamerapositionen und Bildgrößen auflösen
- d)
Redaktionssysteme oder Automationsanwendungen nutzen
- e)
Bildmischungen bei Studioproduktionen oder Außenübertragungen selbständig und unter Regieanweisung durchführen
- f)
Kommunikation mit allen am Sendeablauf Beteiligten führen
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Medienpräsentationen bei Veranstaltungen durchführen (§ 4 Absatz 4 Nummer 5)
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- a)
technische Vorbesichtigungen durchführen und dokumentieren, daraus Handlungsschritte und Arbeitsprozesse ableiten und Produktionsunterlagen nach technischen und gestalterischen Gesichtspunkten erstellen
- b)
Medien- und Präsentationstechnik unter Berücksichtigung der Gegebenheiten auswählen
- c)
Medien- und Präsentationstechnik positionieren, installieren, in Betrieb nehmen und Produktionsbereitschaft sicherstellen
- d)
Medieneinspielungen formatgerecht konfigurieren
- e)
Präsentationen mittels geeigneter Bild- und Tonregieeinrichtungen durchführen
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| 6
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Montageformen anwenden (§ 4 Absatz 4 Nummer 6)
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- a)
Drehbücher auswerten und daraus Gestaltungs- und Montageformen ableiten
- b)
Montagekonzepte unter Verwendung verschiedener Montageformen entwickeln
- c)
Bildrhythmen entwickeln sowie dramaturgische Bögen in Bild und Ton aufbauen und ausführen
- d)
Montagen unter Beachtung von dramaturgischen Regeln sowie der Wirkung und Bedeutung von Sprache, Musik, Geräuschen und Atmosphären ausführen
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| 7
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Farbkorrekturen gestalterisch einsetzen (§ 4 Absatz 4 Nummer 7)
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- a)
Arbeitsplatz und Peripheriegeräte für Farbkorrekturen einrichten und in Betrieb nehmen
- b)
Farbkorrekturen in den jeweiligen Farbräumen nach technischen und gestalterischen Prinzipien durchführen
- c)
selektive Farbkorrekturen durchführen
- d)
Farbstimmungen unter wahrnehmungspsychologischen Aspekten entwickeln und anwenden
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| 8
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Visuelle Effekte herstellen und gestalten (§ 4 Absatz 4 Nummer 8)
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- a)
Bilder und Bildbereiche mit Hilfe von Retuschen bearbeiten
- b)
Bilder und Bildsequenzen mit Hilfe von Rotoskopie herstellen
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- c)
Bildebenen verknüpfen
- d)
Animationen nach inhaltlichen Vorgaben herstellen
- e)
Bilder und Bildbereiche unter inhaltlichen und redaktionellen Vorgaben verfremden
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| 9
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Hörfunkproduktionen und -sendungen durchführen (§ 4 Absatz 4 Nummer 9)
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- a)
Sprache, Musik, Mehrspurproduktionen von Programmelementen und -beiträgen, Podcasts und Sendungen aufnehmen
- b)
Qualitätskontrolle und Optimierung von Audiomaterial durchführen und unterschiedliche Zuspielwege organisieren
- c)
nach Vorgaben Sendepläne erstellen und Sendepläne aktualisieren und modifizieren
- d)
Sendungen fahren
- e)
Audiomaterial konfektionieren und für unterschiedliche Verbreitungswege bereitstellen
- f)
Redaktionen bei mobilen und stationären Produktionen unterstützen und beraten
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| 10
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Sounddesign durchführen (§ 4 Absatz 4 Nummer 10)
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- a)
dramaturgische Konzepte auswerten und Konzeptionen für mögliche Klangsynthesen entwickeln
- b)
Audiomaterial nach technischen, gestalterischen und dramaturgischen Vorgaben analysieren
- c)
Geräusche, Atmosphären und Nachvertonungen produzieren, für Bildaufnahmen synchron zum Bild
- d)
Mehrspurprojekte anlegen, arrangieren und eine Mischung erstellen
- e)
Abnahmen vorbereiten, durchführen, protokollieren und Produkte für den weiteren Herstellungsprozess zur Verfügung stellen
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Musikproduktionen durchführen (§ 4 Absatz 4 Nummer 11)
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- a)
Tonabnahmen von Musikinstrumenten unter Berücksichtigung der klanglichen Eigenschaften planen und durchführen
- b)
Tonaufnahmen, auch unter Berücksichtigung der Notation, durchführen
- c)
Audiomaterial unter Beachtung von Harmonik und Rhythmik montieren
- d)
Mehrspuraufnahmen genregerecht mischen und bearbeiten
- e)
Mehrspuraufnahmen und -projekte organisieren und archivieren
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Audioproduktionen unter Livebedingungen durchführen (§ 4 Absatz 4 Nummer 12)
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- a)
Studio-, Set- oder Bühnenmikrofonie, insbesondere mit drahtlosen Mehrkanalsystemen, vorbereiten, aufbauen, in Betrieb nehmen und prüfen
- b)
Tonmischpulte für Live-Tonmischungen vorbereiten, konfigurieren, aufbauen, in Betrieb nehmen und prüfen
- c)
Live-Tonmischungen durchführen
- d)
Live-Tonmischungen für eine spätere Weiterverarbeitung als Mehrspuraufzeichnung sichern
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Redaktionell arbeiten (§ 4 Absatz 4 Nummer 13)
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- a)
thematische Vorgaben im Redaktionsteam besprechen und ausarbeiten und inhaltliche Ideen zur Umsetzung eigenständig entwickeln
- b)
Exposé, Treatment, filmische Umsetzung oder Realisierungsskizze entwickeln, Sprechertexte formulieren, Aufnahmen und die Nutzung vorhandenen Materials planen sowie erforderliche Produktionsunterlagen erstellen
- c)
Archivmaterial auswählen
- d)
Stil- und Gestaltungsmittel wie Texte, Grafiken und Effekte für unterschiedliche Formate und Vertriebswege planen und entwickeln
- e)
Änderungswünsche nach Abnahmestadien durch die Redaktion oder den Kunden oder die Kundin aufnehmen und umsetzen
- f)
fertige Produkte für unterschiedliche Distributionswege aufbereiten und veröffentlichen
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Eigenständig Beiträge herstellen (§ 4 Absatz 4 Nummer 14)
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- a)
beauftragte Themen recherchieren
- b)
Ideen für die Umsetzung ausarbeiten und Produktionsabläufe planen
- c)
Bild- und Tonaufnahmen mit Hilfe von speziellen Produktionsmitteln und -techniken sowie Nachbearbeitungsphasen durchführen
- d)
Abnahme mit Auftraggebern und Auftraggeberinnen durchführen und Änderungen umsetzen
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Fiktionale Formate produzieren und gestalten (§ 4 Absatz 4 Nummer 15)
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- a)
Vorlagen auswerten, genrespezifische Umsetzungskonzepte entwickeln, szenische Auflösungen planen und Stilmittel auswählen
- b)
technische, koordinierende sowie gestalterische Absprachen mit beteiligten Gewerken treffen und deren Umsetzung sicherstellen
- c)
Herstellungsphasen gemäß der gestalterischen Konzeption durchführen
- d)
Änderungen aus den Abnahmestadien umsetzen
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| 16
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Inhalte für soziale Netzwerke entwickeln (§ 4 Absatz 4 Nummer 16)
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- a)
Ideen für plattformgerechte Umsetzung von Inhalten entsprechend den Zielgruppen und Vorgaben im Team entwickeln
- b)
Inhalte in geeigneter Erzählweise herstellen und dabei grafische Gestaltungselemente einsetzen
- c)
vorhandene Inhalte für unterschiedliche Plattformen adaptieren
- d)
Endprodukte entsprechend den technischen Anforderungen der Plattform konvertieren und veröffentlichen
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Produktionen organisieren und koordinieren (§ 4 Absatz 4 Nummer 17)
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- a)
Vorgaben für die produktionstechnische Realisierung auswerten und Umsetzungskonzepte formatgerecht entwickeln
- b)
zeitliche, organisatorische und finanzielle Rahmen festlegen, für die Einhaltung sorgen sowie bei Abweichungen korrigierende Maßnahmen ergreifen
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- c)
Produktionsplanung und Disposition erstellen und Einsatz von Produktionsmitteln und der beteiligten Gewerke planen
- d)
organisatorische Absprachen mit Agenturen, mit Darstellern und Darstellerinnen und mit künstlerischen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen treffen
- e)
entsprechend den Absprachen in der Abnahme mit den Auftraggebern und Auftraggeberinnen Änderungen planen und veranlassen
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Produktionsbezogenes Datenmanagement unterstützen (§ 4 Absatz 4 Nummer 18)
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- a)
produktionsbezogene Daten verwalten und Datenkonsistenz sicherstellen
- b)
Datenstrukturen abstimmen und Daten für die Verwendung in produktionstechnischen Systemen bereitstellen
- c)
Daten für Schnittstellen von technischen Produktionssystemen konvertieren
- d)
Arbeitsabläufe für den Umgang mit Daten entwickeln, umsetzen und dokumentieren, insbesondere bei serverbasierten Systemen und Netzwerken für Bild- und Tonproduktionen
- e)
bei der Benutzung von serverbasierten Systemen unterstützen und beraten
- f)
Datensicherheit bei der Übertragung von Mediendaten sicherstellen
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