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Ausführungsbestimmungen zu den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages – BTGO1980Anl1ABest

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1In Anzeigen gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 7 der Verhaltensregeln sind die Art der Tätigkeit sowie Name und Anschrift des Auftraggebers mitzuteilen.
2

Die Anzeigepflicht für die Erstattung von Gutachten, für publizistische und Vortragstätigkeiten entfällt, wenn das Entgelt für eine oder mehrere Tätigkeiten 3.000 Euro im Monat oder 18.000 Euro im Jahr nicht übersteigt.

Zuletzt geändert durch Bek. v. 23.10.2002 I 4208
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25