print

Gesetz über die Errichtung einer Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus – BPräsTHHStiftG

arrow_right

1Unter dem Namen "Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus" wird mit Sitz in Stuttgart eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts errichtet.
2Die Stiftung entsteht mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes.

Geändert durch Art. 77 V v. 29.10.2001 I 2785
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25