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Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Soldaten – BPräsSoldErnAnO

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Die zur Durchführung dieser Anordnung erforderlichen Bestimmungen erlassen die Bundesminister der Verteidigung und des Innern.

Geändert durch Art. 1 AnO v. 17.3.1972 I 499
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25