Die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei Klagen in Angelegenheiten der Unterhaltssicherung wird der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesamts für das Personalmanagement der Bundeswehr übertragen.
Ersetzt AnO 2030-14-212 v. 7.2.2016 I 245 (BMVgWidVertrAnO)