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Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und über die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei Klagen in Angelegenheiten der Besoldung, der Versorgung, des Wehrsolds, der Beihilfe und der Unterhaltssicherung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung – BMVgWidVertrAnO

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1Das Bundesministerium der Verteidigung kann im Einzelfall die Zuständigkeit und die Vertretung abweichend von den §§ 1 bis 5 regeln.
2Für eine abweichende Regelung ist das Einvernehmen des Bundesministeriums des Innern und des Bundesministeriums der Finanzen erforderlich, wenn Behörden ihrer Geschäftsbereiche betroffen sind.

Ersetzt AnO 2030-14-212 v. 7.2.2016 I 245 (BMVgWidVertrAnO)
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25