(1) Im Prüfungsbereich Herstellen eines mehrteiligen Modells soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
(2) 1Der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe durchführen und mit praxisüblichen Unterlagen dokumentieren.
2Nach der Durchführung wird mit ihm ein auftragsbezogenes Fachgespräch über die Arbeitsaufgabe geführt.
(3) 1Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 16 Stunden.
2Das auftragsbezogene Fachgespräch dauert höchstens 30 Minuten.