BMMAusbV
Biologiemodellmacherausbildungsverordnung – BMMAusbV
arrow_left
arrow_right
§ 12 Prüfungsbereiche
anchor
1
Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Herstellen eines mehrteiligen Modells,
2.
Planung und Fertigung sowie
3.
Wirtschafts- und Sozialkunde.
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
print