BMJV-Vertretungsanordnung – BMJVVertrAnO

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Diese Anordnung gilt für die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz bei allen rechtserheblichen Handlungen, insbesondere bei Rechtsgeschäften, in Verfahren vor Gerichten und Schiedsgerichten und in Verwaltungsverfahren.

Ersetzt AnO 2030-13-18 v. 1.2.2013 I 167 (BMJVertrAnO 2013)
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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