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Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und für die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern – BMIWidVertrAnO

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Das Bundesministerium des Innern kann im Einzelfall die Zuständigkeit nach § 1 und die Vertretung nach § 2 abweichend von dieser Anordnung regeln oder selbst übernehmen.

Ersetzt AnO 2030-14-215 v. 27.12.2016 I 3453 (BMIWidVertrAnO)
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25