Die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis wird den in § 1 genannten Behörden übertragen, soweit sie nach § 1 für den Erlass des Widerspruchsbescheids zuständig sind.
Ersetzt AnO 2030-14-215 v. 27.12.2016 I 3453 (BMIWidVertrAnO)