BMFStruBVfPAktV
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Verordnung zur Ermöglichung der Anlegung, Führung und Weiterführung papiergebundener Akten in Straf- und Bußgeldverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen – BMFStruBVfPAktV
Link zum vollständigen Text der Vorschrift
Inhalt
(nicht-amtl. Übersicht)
Eingangsformel
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§ 1 Anlegung, Führung und Weiterführung von papiergebundenen Akten in Straf- und Bußgeldverfahren im Bundeszentralamt für Steuern
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§ 2 Anlegung, Führung und Weiterführung von papiergebundenen Akten in Straf- und Bußgeldverfahren in der Zollverwaltung
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§ 3 Außerkrafttreten
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§ 4 Inkrafttreten
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V aufgeh. durch § 3 dieser V mit Ablauf des 31.12.2026
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26
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