Nationale Sonderbestimmungen (Anhang II der Binnenschiffsuntersuchungsordnung BGBl I 2018, 1398) – BinSchUO2018Anh II

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Teil I
Fähren
Kapitel 1
Sondervorschriften für Fähren, Allgemeines
§§  
1.01 Anzuwendende Vorschriften
1.02 Begriffsbestimmungen
1.03 Fährzeugnis
1.04 Kennzeichnung der Fähren
Kapitel 2
Bau, Einrichtung und Ausrüstung von Fähren
Unterkapitel 1
Fähren, die keine Kahn- und Kahnseilfähren sind
2.01 Allgemeines
2.02 Fährkörper
2.03 Nachweis der Intakt- und Leckstabilität
2.04 Einsenkungsmarken
2.05 Festigkeit des Wagendecks
2.06 Rettungsmittel
2.07 Anker
2.08 Zusätzliche Ausrüstung
2.09 Landeklappen
Unterkapitel 2
Kahn- und Kahnseilfähren
2.10 Allgemeines
2.11 Fährkörper
2.12 Nachweis der Intakt- und Leckstabilität
2.13 Ausrüstung
Kapitel 3
Zusätzliche Anforderungen an seilgebundene oder kettengebundene Fähren
3.01 Begriffsbestimmungen
3.02 Nachweis der Intakt- und Leckstabilität für seilgebundene oder kettengebundene Fähren
3.03 Einsenkungsmarken
3.04 Berechnung und Konstruktion der Seil- und Kettenanlagen
3.05 Prüfung
3.06 Prüfbedingungen und Prüfinhalte
3.07 Bescheinigung
Kapitel 4
Übergangsbestimmungen für Fähren
4.01 Übergangsbestimmungen für Fähren, die schon in Betrieb sind

Teil II
Barkassen
Kapitel 5
Sondervorschriften für Barkassen
5.01 Allgemeines
5.02 Schiffskörper
5.03 Stabilität
5.04 Höchstzulässige Zahl der Fahrgäste
5.05 Freibord und Sicherheitsabstand
5.06 Rettungsmittel
5.07 Anker
5.08 Ausrüstung
Kapitel 6
Übergangsbestimmungen für Barkassen
6.01 Übergangsbestimmungen für Barkassen, die schon in Betrieb sind
Teil III
Fahrgastboote
Kapitel 7
Sondervorschriften für Fahrgastboote
7.01 Allgemeine Bestimmungen
7.02 Anforderungen an Fahrgastboote in Zone 2
7.03 Anforderungen an Fahrgastboote in Zone 3 oder 4
7.04 Anforderungen an Fahrgastboote mit Segeln
7.05 Sicherheit am Arbeitsplatz
7.06 Übergangs- und Sonderbestimmungen
Teil IV
Abweichungen
Kapitel 8
Abweichungen
8.01 Abweichungen hinsichtlich Zulassung
Anlage 1 (weggefallen)
Anlage 2 (weggefallen)
Zuletzt geändert durch Art. 1 Nr. 15 V v. 14.10.2025 I Nr. 242
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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