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Gesetz über die Prüfung und Zulassung von Feuerwaffen, Böllern, Geräten, bei denen zum Antrieb Munition verwendet wird, sowie von Munition und sonstigen Waffen – BeschG

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Zuletzt geändert durch Art. 234 V v. 19.6.2020 I 1328
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25