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Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Behälter- und Apparatebauer-Handwerk – BehAppMstrV

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(1) 1Das Meisterprüfungsprojekt dauert sieben Arbeitstage.
2Das Fachgespräch soll höchstens 30 Minuten und die Situationsaufgabe höchstens acht Stunden dauern.

(2) 1Das Meisterprüfungsprojekt, das Fachgespräch und die Situationsaufgabe werden gesondert bewertet.
2Die Prüfungsleistungen im Meisterprüfungsprojekt und im Fachgespräch werden im Verhältnis 3:1 gewichtet.
3Hieraus wird eine Gesamtbewertung gebildet.
4Diese Gesamtbewertung wird zum Prüfungsergebnis der Situationsaufgabe im Verhältnis 2:1 gewichtet.

(3) Mindestvoraussetzung für das Bestehen des Teils I der Meisterprüfung ist eine insgesamt ausreichende Prüfungsleistung, wobei die Prüfung weder im Meisterprüfungsprojekt noch im Fachgespräch noch in der Situationsaufgabe mit weniger als 30 Punkten bewertet worden sein darf.

Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 79 V v. 18.1.2022 I 39
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25