(1) Die Situationsaufgabe ist auftragsorientiert und vervollständigt den Nachweis der beruflichen Handlungskompetenz für die Meisterprüfung im Behälter- und Apparatebauer-Handwerk.
(2) 1Als Situationsaufgabe ist für einen vom Meisterprüfungsausschuss vorgegebenen Auftrag eine der folgenden Arbeiten auszuführen:
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