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Gesetz über die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen – BEGTPG

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1Das Amtsblatt der Bundesnetzagentur wird elektronisch veröffentlicht.
2Die elektronische Ausgabe des Amtsblatts wird der Öffentlichkeit auf der Internetseite der Bundesnetzagentur dauerhaft und kostenfrei zugänglich gemacht.

Zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 6.5.2024 I Nr. 149
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25