(1) 1Für die Hinreise zum Ausbildungsort sowie für eine Rückreise wird ein Reisekostenzuschlag geleistet.
2Der Reisekostenzuschlag beträgt jeweils 250 Euro bei einer Reise innerhalb Europas, sonst jeweils 500 Euro.
(2) In besonderen Härtefällen können die notwendigen Aufwendungen für eine weitere Hin- und Rückreise geleistet werden.