BAföG-AuslandszuschlagsV
Verordnung über die Zuschläge zu dem Bedarf nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz bei einer Ausbildung im Ausland – BAföG-AuslandszuschlagsV
Zum vollständigen Text der Vorschrift
Inhalt
(nicht-amtl. Übersicht)
Eingangsformel
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§ 1 Zuschläge zu dem Bedarf
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§ 2 Höhe des Auslandszuschlags
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§ 3 Studiengebühren
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§ 4 Aufwendungen für Reisen zum Ausbildungsort
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§ 5 Aufwendungen für die Krankenversicherung
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§ 6 Verhältnis zur Härteverordnung
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§ 7 Anwendungsbestimmungen aus Anlass der Änderungen durch das Zweiundzwanzigste Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
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§ 8 Anwendungsbestimmung aus Anlass der Änderungen durch das Dreiundzwanzigste Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
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Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 15.7.2022 I 1162
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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