Verordnung über die Zuschläge zu dem Bedarf nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz bei einer Ausbildung im Ausland – BAföG-AuslandszuschlagsV

Zum vollständigen Text der Vorschrift

Inhalt (nicht-amtl. Übersicht)

Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 15.7.2022 I 1162
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
print