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Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Fachwirt für Außenwirtschaft oder Geprüfte Fachwirtin für Außenwirtschaft – Bachelor Professional in Foreign Trade – AWFachwBAProFV

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1Die Prüfung umfasst folgende Prüfungsbereiche:
2

1.
„International Business Management umsetzen“ nach § 4,
2.
„Risk Management und Change Management sicherstellen“ nach § 5,
3.
„Außenhandelsgeschäfte durchführen“ nach § 6,
4.
„Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit sicherstellen“ nach § 7.

Ersetzt V 806-22-6-57 v. 5.6.2017 I 1574 (AWPrV)
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25