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AWFachwBAProFV
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Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Fachwirt für Außenwirtschaft oder Geprüfte Fachwirtin für Außenwirtschaft – Bachelor Professional in Foreign Trade – AWFachwBAProFV
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§ 3 Inhalt und Gliederung der Prüfung
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1
Die Prüfung umfasst folgende Prüfungsbereiche:
2
1.
„International Business Management umsetzen“ nach
§ 4
,
2.
„Risk Management und Change Management sicherstellen“ nach
§ 5
,
3.
„Außenhandelsgeschäfte durchführen“ nach
§ 6
,
4.
„Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit sicherstellen“ nach
§ 7
.
Ersetzt V 806-22-6-57 v. 5.6.2017 I 1574 (AWPrV)
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
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