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Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Fachwirt für Außenwirtschaft oder Geprüfte Fachwirtin für Außenwirtschaft – Bachelor Professional in Foreign Trade – AWFachwBAProFV

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Wer die Prüfung nach dieser Verordnung bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung befreit.

Ersetzt V 806-22-6-57 v. 5.6.2017 I 1574 (AWPrV)
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25