print

Verordnung über die Erlaubnis zur Auswandererberatung – AuswErlV

arrow_left arrow_right

Änderungen zu den nach den vorstehenden Vorschriften gemachten Angaben sind dem Bundesverwaltungsamt unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25