Auswandererberatungserlaubnisverordnung – AuswErlV

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(Fundstelle: BGBl. I 2013, 807 - 810)



Ort, Datum

Absender

 







Bundesverwaltungsamt
Referat II B 6
50728 Köln





Antrag/Anträge auf Erlaubnis zur Auswanderungsberatung gemäß § 1 des Auswandererschutzgesetzes (AuswSG)


Sehr geehrte Damen und Herren,


in der Anlage übersende(n) ich/wir Ihnen den Antrag/die Anträge für folgende Personen mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 







Unterschrift, (ggf. Stempel)
 












Ort, Datum

Absender

 







Bundesverwaltungsamt
Referat II B 6
50728 Köln





Antrag auf Erlaubnis zur Auswanderungsberatung gemäß § 1 des Auswandererschutzgesetzes (AuswSG)





Sehr geehrte Damen und Herren,


ich beantrage die Erlaubnis zur Auswanderungsberatung.


Antragsbegründende Unterlagen habe ich diesem Antrag beigefügt:

  Ja   weitere Unterlagen sind noch nachzureichen
  Nein    
(Zutreffendes bitte ankreuzen)



Änderungen zu den genannten Daten sind unverzüglich zur Kenntnis zu bringen bzw. nachzureichen.
 







Unterschrift, (ggf. Stempel)
 










I. Personenbezogene Daten

Anrede (Titel, Frau, Herr):

 

Familienname:

 

Geburtsname:

 

Vorname(n):

 

Geschlecht:

 

Geburtsdatum:

 

Geburtsort/Land:

 

Staatsangehörigkeit(en):

 

Beruf(e):

 

Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt:

 

Telekommunikationsdaten:

Telefon

 

E-Mail-Adresse (optional)

 

II. Geschäftsbezogene Daten

Hauptniederlassung (Adresse):

 

Zweigniederlassung (Adresse):

 

III. Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit

(Zutreffendes bitte ankreuzen)

Polizeiliches Führungszeugnis (Original)   Ja   Nein
Lebenslauf   Ja   Nein
Kopie des Personalausweises/Reisepasses   Ja   Nein

IV. Nachweis der Sachkunde

(Zutreffendes bitte ankreuzen)

Berufstätigkeit/ Berufserfahrung   Ja   Nein

Wenn ja, Nachweise (Kopien):

 
Auslandsaufenthalte   Ja   Nein

Wenn ja, Nachweise (Kopien):

 

Kenntnisse des einschlägigen deutschen Rechts (z. B. Sozialgesetzbuch, Bürgerliches Gesetzbuch, etc…)   Ja   Nein

Wenn ja, Nachweise (Kopien):

 

Kenntnisse des einschlägigen ausländischen Rechts (insbesondere Einwanderungsrecht, Staatsangehörigkeitsrecht, Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, etc…)   Ja   Nein

Wenn ja, Nachweise (Kopien):

 

Hinweis:

Gegebenenfalls können weitere Unterlagen gefordert werden.





Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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