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Vierte Durchführungsverordnung zum Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds (Frankreich) – AuslWBGDV 4

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Für die Anmeldung soll der Vordruck verwendet werden, der vom Auslandsbevollmächtigten zur Verfügung gestellt wird.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25