Ausbilder-Eignungsverordnung – AusbEignV 2009

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( Fundstelle: BGBl. I 2009, 92 )

(Bezeichnung der zuständigen Stelle)

Zeugnis

Herr/Frau .......................................................
geboren am ................................ in .................................
hat am ................................ die Prüfung

nach der Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21. Januar 2009 (BGBl. I S. 88)

mit folgenden Ergebnissen bestanden:

      Punkte Note
1. Schriftlicher Prüfungsteil   .......... ..........
2. Praktischer Prüfungsteil   .......... ..........

Damit wurden die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Sinne des § 30 des Berufsbildungsgesetzes nachgewiesen.

Ort/Datum

Unterschrift(en)

(Siegel der zuständigen Stelle)

Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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