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Gesetz zur Ausführung des Europäischen Übereinkommens betreffend Auskünfte über ausländisches Recht und seines Zusatzprotokolls – AuRAG
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Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Zuletzt geändert durch Art. 15 V v. 31.8.2015 I 1474
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
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