AufbhEG 2021
Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetz 2021 – AufbhEG 2021
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§ 1 Errichtung des Fonds
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Es wird ein nationaler Fonds „Aufbauhilfe 2021“ als Sondervermögen des Bundes errichtet.
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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