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Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit – ASiG

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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erläßt mit Zustimmung des Bundesrates allgemeine Verwaltungsvorschriften zu diesem Gesetz und den auf Grund des Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen.

Zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 5 G v. 20.4.2013 I 868
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25