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Gesetz zur Einrichtung einer Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – APAstErG

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1Die Abschlussprüferaufsichtskommission ist aufgelöst.
2Die amtierenden Mitglieder der Abschlussprüferaufsichtskommission sind abberufen.

Zuletzt geändert durch Art. 22 G v. 3.6.2021 I 1534
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25